Rauschbrandbekämpfung 2024

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Sehr geehrte Bürger:innen,

liebe Landwirte,

das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 8 Gesundheit und Pflege, Referat

Veterinärdirektion, hat unter Bezugnahme auf die Bestimmungen der §§ 12, 16, 33, 51 und 60 des

Tierseuchengesetzes die angeschlossenen Richtlinien zur diesjährigen Impfung gegen Rauschbrand

bekanntgegeben.

 

Anbei: Rauschbranderlass 2024, Weideverzeichnis Pararauschbrand, Impfbescheinigung Rauschbrand-Pararauschbrand

 

 

 

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