Der Antrag für die Förderung ist bis spätestens 30. Juni des jeweiligen Jahres in der Marktgemeinde Gratwein-Straßengel einzubringen.
• Was wird gefördert?
Den Bewirtschaftern (Landwirten) von landwirtschaftlichen Flächen, welche sich im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Gratwein-Straßengel befinden, wird unter bestimmten Voraussetzungen für diese Tätigkeit ein Förderbetrag ausbezahlt.
Die detaillierten Richtlinien finden Sie auf unserer Homepage unter Bürgerservice/Förderungen oder Sie informieren sich im Gemeindeamt.
• Welche Unterlagen sind vorzulegen?
Für die Antragstellung ist das von der Gemeinde ausgearbeitete Formular zu verwenden.
Dem Antrag sind die Kopie des Mehrfachantrages (MFA) und der Feldstückliste mit KG-Nummern sowie der Erschwernispunkte (nach Berghöfekataster) des Antragsjahres beizulegen. Wenn kein MFA oder dergleichen beantragt wurde, ist ein aktueller, letztgültiger Grundbuchsauszug vorzulegen.
• Wie hoch ist die Förderung?
Der Kulturlandschaftsbeitrag ist abhängig von den im Berghöfekataster anerkannten Erschwernispunkten. Wenn kein MFA vorhanden ist, erfolgt die Einstufung anhand der Erschwernispunkte durch den Landwirtschaftsausschuss.
Landwirte mit einer landwirtschaftlichen Fläche von 0,5-2ha erhalten einen Fixbetrag in der Höhe von 180,00€ einmal jährlich.
Landwirte welche eine Fläche von mehr als 2ha bewirtschaften, erhalten zusätzlich zum Fixbetrag on der Höhe von 180,00€ einen Beitrag abhängig von den anerkannten Erschwernispunkten gemäß dem Berghöfekataster wie folgt:
000 Punkte bis 090 Punkte: € 13,00/ha
091 Punkte bis 250 Punkte: € 26,00/ha
250 Punkte bis 468 Punkte: € 34,00/ha
Wenn der Hauptwohnsitz des Bewirtschafters nicht in der Marktgemeinde Gratwein-Straßengel ist, wird ausschließlich die Flächenprämie ausgezahlt.
Almflächen, welche nicht im MFA berücksichtigt sind, werden gesondert mit einem Hektarsatz von €18,00 ohne Fixbetrag gefördert.
Antragstellung für Kulturlandschaftsbeitrag und Jagdpachtabgabe
Anträge können im Marktgemeindeamt Gratwein-Straßengel während der Parteienverkehrszeiten gestellt werden. Der Jagdpacht nach erfolgter Kundmachung der Auszhlungsfristen.
Weitere Termine für KLB und Jagdpacht in den Ortsteilen Eisbach und Gschnaidt:
Donnerstag 25.5.2023
08:00 - 12:00 Uhr Servicestelle Eisbach
13:00 - 17:00 Uhr Servicestelle Gschnaidt
Donnerstag 1.6.2023
08:00 - 12:00 Uhr Servicestelle Gschnaidt
13:00 - 17:00 Uhr Servicestelle Eisbach