Feuerwerk- und Böllerverbot zu Silvester
Feuerwerk- und Böllerverbot zu Silvester
Kurz vor dem Jahreswechsel möchten daran erinnern, dass im Ortsgebiet unserer Marktgemeinde Gratwein-Straßengel Feuerwerke und Böller der Kategorie F2 gem. § 38 Abs. 1 PyroTG verboten sind.
Welche Ziele hat dieses Verbot?
Brandschutz: Die Gefahr von Bränden, die durch Feuerwerke entstehen können, ist besonders hoch.
Tierschutz: Nicht nur einige Menschen, sondern besonders unsere tierischen Freunde leiden sehr unter dem lauten Knall der Feuerwerkskörper.
Umweltschutz: Weniger Feuerwerk bedeutet weniger Müll und Schadstoffe in unserer Natur.
Wir bitten alle Bewohner*innen höflichst, diese Regelung zu respektieren und sich daran zu halten, zum Wohle aller Mitbürger*innen.
Danke für eure Unterstützung und euer Verständnis!