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Feuerwerk- und Böllerverbot zu Silvester

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Feuerwerk- und Böllerverbot zu Silvester

 

Kurz vor dem Jahreswechsel möchten daran erinnern, dass im Ortsgebiet unserer Marktgemeinde Gratwein-Straßengel Feuerwerke und Böller der Kategorie F2 gem. § 38 Abs. 1 PyroTG verboten sind.

 

Welche Ziele hat dieses Verbot?

 

Brandschutz: Die Gefahr von Bränden, die durch Feuerwerke entstehen können, ist besonders hoch.

Tierschutz: Nicht nur einige Menschen, sondern besonders unsere tierischen Freunde leiden sehr unter dem lauten Knall der Feuerwerkskörper.

Umweltschutz: Weniger Feuerwerk bedeutet weniger Müll und Schadstoffe in unserer Natur.

Wir bitten alle Bewohner*innen höflichst, diese Regelung zu respektieren und sich daran zu halten, zum Wohle aller Mitbürger*innen.

 

Danke für eure Unterstützung und euer Verständnis!