Aktuelles

Schwarzes Kreuz: Friedhofsammlung anlässlich der Totengedenktage 2026

Österreichisches Schwarzes Kreuz Kriegsgräberfürsorge in Zusammenarbeit mit dem BM.I, Partner des Bundesheeres

Graz, im September 2026

Betrifft: Haussammlung im Oktober 2026

Friedhofsammlung anlässlich der Totengedenktage 2026

An alle Behörden, Gemeinden, Pfarrämter, Kameradschaftsverbände und Einheiten des Österreichischen Bundesheeres

Liebe Freunde und Kameraden! Werte Gönner!

Die Landesgeschäftsstelle Steiermark des Österreichischen Schwarzen Kreuzes Kriegsgräberfürsorge erlaubt sich höflichst mitzuteilen, dass mit Bescheid des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. August 2026, GZ: ABT03-1.0-16050/2014-144 und -145, die Bewilligung erteilt wurde, im Bundesland Steiermark folgende öffentliche Sammlung von Geldspenden durchzuführen:

eine Haussammlung mit Sammellisten in der Zeit vom 1. bis 31. Oktober 2026 eine Straßensammlung mit Sammelbüchsen vor den Friedhöfen in der Zeit vom Oktober bis 1. November 2026

Richtlinien für die Durchführung der Sammlung umseitig.

Das Gedenken an die Gefallenen und verstorbenen Kameraden ist eine immerwährende Verpflichtung! Soldatenfriedhöfe sind Mahnmale für den Frieden!

In kameradschaftlicher Verbundenheit

Oberst i.R. Dieter Allesch, Landesgeschäftsführer, Arbeit für den Frieden

Landesgeschäftsstelle Steiermark | A-8010 Graz | Leonhardstr. 82a | ZVR-Zahl: 561036799
+43 316 32 16 01 | landesstelle.stmk@osk.at | www.sk-steiermark.at | www.osk.at
IBAN: AT94 3800 0000 0562 5819

Richtlinien für die Sammlungen

Haussammlung

Gesammelt wird mit Sammel-Spendenlisten von Haus zu Haus. Die Sammellisten sind fortlaufend nummeriert und werden von der Landesgeschäftsstelle Steiermark des Österreichischen Schwarzen Kreuzes – Kriegsgräberfürsorge (ÖSK) zur Verfügung gestellt.

Jeder Sammler muss mit einem Ausweis versehen sein, welcher ebenfalls von der Landesgeschäftsstelle Steiermark des ÖSK Kriegsgräberfürsorge bereitgestellt wird.

Der Reinertrag der Haussammlung wolle – nach Abrechnung der 10%igen Sammlervergütung – auf das Konto der ÖSK Landesgeschäftsstelle Steiermark eingezahlt werden. Die Spendenlisten, auch jene, die nicht verwendet wurden, sind an die Landesgeschäftsstelle Steiermark des ÖSK zurückzuschicken

Friedhofsammlung

Gesammelt wird mit Sammelbüchsen vor den Friedhöfen vor allem dort, wo ein eigener Soldatenfriedhof oder eine Kriegsgräberparzelle auf dem Ortsfriedhof besteht. Jeder Sammler muss mit einem Ausweis versehen sein, welcher von der Landesgeschäftsstelle Steiermark des ÖSK bereitgestellt wird. Der Reinertrag der Friedhofsammlung wolle, nach allfälliger Abrechnung der 10%igen Sammlervergütung und der besonderen Ausgaben (für Kränze, Kerzen und dgl. ausschließlich für Soldatenfriedhöfe) mit Erlagschein und Belegen für die Ausgaben auf das Konto der Landesgeschäftsstelle Steiermark des ÖSK überwiesen werden. Die Belege werden zur Vorlage bei einer Kontrolle durch das Amt der Steiermärkischen Landesregierung benötigt.

Gemäß § 8 der Durchführungsbestimmungen zum Sammelgesetz dürfen Jugendliche (14. bis 18. Lebensjahr) bei der Durchführung der Sammlung nur bis zum Beginn der Dunkelheit mitwirken!