Raumplanung
Raumordnung & Gemeindeentwicklung
Zuständiges Referat
Die verbindliche nutzungsplanung
Flächenwidmungsplan
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Marktgemeinde Gratwein-Straßengel arbeitet intensiv an der Erstellung des Flächenwidmungsplanes 1.0. Dieser legt verbindlich fest, wie Grundstücke in unserem Gemeindegebiet in den nächsten zehn Jahren genutzt werden dürfen (z. B. als Bauland, Verkehrsfläche oder Freiland).
Am 1. Oktober 2026 fand dazu die 1. Bürgerinformation statt, bei der die beauftragte Heigl-Consulting ZT GmbH gemeinsam mit der Gemeinde über den aktuellen Arbeitsstand, die rechtlichen Vorgaben und den Ablauf des Verfahrens informiert hat.
Für alle, die nicht teilnehmen konnten oder die Inhalte vertiefen möchten, steht die vollständige Präsentation der Informationsveranstaltung als Download bereit.
Akteur*innen & Arbeitsstand: Wer an der Planung mitwirkt (Gemeinderat, Fachausschuss, Bauamt, Land Steiermark) sowie der Stand der bisher eingelangten privaten und öffentlichen Planungsinteressen.
Planungsebenen & Vorgaben: Das Zusammenspiel von Örtlichem Entwicklungskonzept (ÖEK), Flächenwidmungsplan (FWP) und Bebauungsplan (BBP) sowie regionale Rahmenbedingungen (Siedlungsschwerpunkte, Freiräume, Grünzonen).
Kriterien & Schutzgüter: Wie Anliegen bezüglich Verkehr, Lärm, Geruchszonen (z. B. durch Tierhaltung), Gewässer-Uferstreifen sowie Hochwasser- und Naturgefahren fachlich bewertet werden.
Bauland & Baulandmobilisierung: Die Einteilung von Baulandkategorien und die gesetzlichen Regelungen zu Fünfjahres-Bebauungsfristen, Raumordnungsabgaben sowie Rückwidmungen bei unbebautem Bauland ab 1.000 m².
Nächste Schritte & Bürger*innenbeteiligung: Wie die 8-wöchige öffentliche Auflage abläuft und wie Sie Ihre Anliegen und begründeten Einwendungen schriftlich beim Gemeindeamt einbringen können.
Die Gestaltungsrichtlinie
Räumliches Leitbild
Das Räumliche Leitbild geht ins Detail und sichert die optische Qualität unseres Lebensraums. Es gibt konkrete Vorgaben zur Gestaltung von Gebäuden (z. B. Dachformen, Fassaden), zur Geländeanpassung (Stützmauern) und zur Ökologie (Regenwasserversickerung, Begrünung). So stellen wir sicher, dass sich Neubauten harmonisch in das bestehende Orts- und Landschaftsbild einfügen.
Das strategische Zielbild
Örtliches Entwicklungskonzept
Das ÖEK der Marktgemeinde Gratwein-Straßengel wurde am 25.03.2021 vom Gemeinderat der MG Gratwein-Straßengel beschlossen.
Ein Rechtsanspruch ist aus der planlichen Darstellung nicht ableitbar.
Gut zu wissen