Raumplanung

Das Örtliche Entwicklungskonzept und das Räumliche Leitbild bilden die Grundlage für die nachhaltige Entwicklung und Gestaltung unserer Marktgemeinde.

Raumordnung & Gemeindeentwicklung

Damit sich unsere Marktgemeinde nachhaltig und lebenswert entwickelt, bilden das Örtliche Entwicklungskonzept (ÖEK) und das Räumliche Leitbild (RLB) das strategische Fundament für alle Bau- und Planungsvorhaben in Gratwein-Straßengel.

Zuständiges Referat

Die verbindliche nutzungsplanung

Flächenwidmungsplan

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

die Marktgemeinde Gratwein-Straßengel arbeitet intensiv an der Erstellung des Flächenwidmungsplanes 1.0. Dieser legt verbindlich fest, wie Grundstücke in unserem Gemeindegebiet in den nächsten zehn Jahren genutzt werden dürfen (z. B. als Bauland, Verkehrsfläche oder Freiland).

Am 1. Oktober 2026 fand dazu die 1. Bürgerinformation statt, bei der die beauftragte Heigl-Consulting ZT GmbH gemeinsam mit der Gemeinde über den aktuellen Arbeitsstand, die rechtlichen Vorgaben und den Ablauf des Verfahrens informiert hat.

Für alle, die nicht teilnehmen konnten oder die Inhalte vertiefen möchten, steht die vollständige Präsentation der Informationsveranstaltung als Download bereit.

  • Akteur*innen & Arbeitsstand: Wer an der Planung mitwirkt (Gemeinderat, Fachausschuss, Bauamt, Land Steiermark) sowie der Stand der bisher eingelangten privaten und öffentlichen Planungsinteressen.

  • Planungsebenen & Vorgaben: Das Zusammenspiel von Örtlichem Entwicklungskonzept (ÖEK), Flächenwidmungsplan (FWP) und Bebauungsplan (BBP) sowie regionale Rahmenbedingungen (Siedlungsschwerpunkte, Freiräume, Grünzonen).

  • Kriterien & Schutzgüter: Wie Anliegen bezüglich Verkehr, Lärm, Geruchszonen (z. B. durch Tierhaltung), Gewässer-Uferstreifen sowie Hochwasser- und Naturgefahren fachlich bewertet werden.

  • Bauland & Baulandmobilisierung: Die Einteilung von Baulandkategorien und die gesetzlichen Regelungen zu Fünfjahres-Bebauungsfristen, Raumordnungsabgaben sowie Rückwidmungen bei unbebautem Bauland ab 1.000 m².

  • Nächste Schritte & Bürger*innenbeteiligung: Wie die 8-wöchige öffentliche Auflage abläuft und wie Sie Ihre Anliegen und begründeten Einwendungen schriftlich beim Gemeindeamt einbringen können.

Ein Rechtsanspruch ist aus der planlichen Darstellung nicht ableitbar.

Die Gestaltungsrichtlinie

Räumliches Leitbild

Das Räumliche Leitbild geht ins Detail und sichert die optische Qualität unseres Lebensraums. Es gibt konkrete Vorgaben zur Gestaltung von Gebäuden (z. B. Dachformen, Fassaden), zur Geländeanpassung (Stützmauern) und zur Ökologie (Regenwasserversickerung, Begrünung). So stellen wir sicher, dass sich Neubauten harmonisch in das bestehende Orts- und Landschaftsbild einfügen.

Ein Rechtsanspruch ist aus der planlichen Darstellung nicht ableitbar.

Das strategische Zielbild

Örtliches Entwicklungskonzept

Das Örtliche Entwicklungskonzept legt die langfristigen Ziele der Gemeinde fest. Es definiert, wo in den nächsten 15 Jahren Wohnraum entstehen soll, welche Flächen für Wirtschaft und Verkehr reserviert sind und wie wertvolle Grünzüge geschützt werden. Es ist der grobe Rahmen für die Flächenwidmung.

Das ÖEK der Marktgemeinde Gratwein-Straßengel wurde am 25.03.2021 vom Gemeinderat der MG Gratwein-Straßengel beschlossen.

Ein Rechtsanspruch ist aus der planlichen Darstellung nicht ableitbar.

Gut zu wissen

Beide Verordnungen sind bei Bauansuchen und Projektplanungen zwingend zu berücksichtigen. Die vollständigen Unterlagen und Karten finden Sie im Downloadbereich.

Flächenwidmungsplan

Seit 01/2026 wird an der Neuerstellung des Flächenwidmungsplans 1.0 gearbeitet.