In der aktuellen Ausgabe unserer Gemeindezeitung (Anfang Juli) finden Sie wertvolle Tipps für die sichere Nutzung von E-Scootern im Alltag. Da die Sicherheit im Straßenverkehr für uns oberste Priorität hat, haben wir hier noch einmal alle wichtigen Verhaltensregeln sowie die seit Kurzem geltenden gesetzlichen Neuerungen übersichtlich für Sie zusammengefasst.
Gerade im Sommer sind E-Scooter ein praktisches Fortbewegungsmittel. Da sie rechtlich jedoch als Fahrzeuge gelten und somit der Straßenverkehrsordnung (StVO) unterliegen, müssen bestimmte Vorschriften strikt eingehalten werden.
Die wichtigsten Verhaltensregeln für den Alltag
Damit Sie sicher an Ihr Ziel kommen, beachten Sie bitte folgende Grundregeln:
- Fahrbahnnutzung: Gehsteige und Gehwege sind für E-Scooter absolut tabu! Wenn Radwege oder Radfahrstreifen vorhanden sind, müssen diese verpflichtend genutzt werden. Andernfalls müssen Sie auf die normale Straße ausweichen.
- Schutzausrüstung: Um das Verletzungsrisiko bei Stürzen zu minimieren, wird das Tragen eines Helms sowie von Handschuhen und festem, rutschfestem Schuhwerk dringend empfohlen.
- Kostenloses Sicherheitstraining: Da sich das Fahrverhalten eines E-Scooters deutlich von dem eines Fahrrads unterscheidet, bietet das Land Steiermark im Jahr 2026 kostenfreie Fahrsicherheitstrainings an.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.verkehr.steiermark.at
Gesetzliches Update: Das gilt seit dem 1. Mai 2026
- Abgesenkte Alkoholgrenze: Das zulässige Alkohollimit für das Lenken eines E-Scooters wurde auf maximal 0,5 Promille herabgesetzt.
- Erweiterte Helmpflicht für Jugendliche: Kinder und Jugendliche müssen nun bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (also bis zum 16. Geburtstag) beim E-Scooter-Fahren verpflichtend einen Helm tragen.
- Verpflichtende Blinker und Klingel: Alle E-Scooter müssen zwingend mit einer Klingel sowie mit gelben Blinkern an den Lenkerenden ausgestattet sein. Richtungsänderungen werden somit elektronisch angezeigt; das einhändige Fahren für Handzeichen entfällt aus Sicherheitsgründen.
- Verbot der Personen- und Lastenmitnahme: Das Fahren zu zweit auf einem E-Scooter sowie der Transport schwerer oder sperriger Lasten (wie beispielsweise an der Lenkstange hängende Taschen) sind gesetzlich verboten.
Wichtiger Hinweis: Die detaillierten Informationen zur aktuellen StVO-Novelle können Sie direkt auf der Webseite des Ministeriums nachlesen: https://www.bmimi.gv.at/service/presse/hanke/2026/0526-stvo.html
Wir wünschen Ihnen eine gute, sichere und unfallfreie Fahrt durch die Sommerzeit!