E-Mail-Policy
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Technische Voraussetzungen zur Einbringung rechtswirksamer elektronischer Anbringen gem. § 13 AVG
§ 13 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 sowie auch die Bestimmungen des § 86b der Bundesabgabenordnung 1961 sehen vor, dass die Behörden allenfalls bestehenden besonderen technischen Voraussetzungen oder organisatorisch Beschränkungen für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten im Internet bekannt zu geben haben.
Für den Bereich der Marktgemeinde Gratwein-Straßengel werden allgemeingültige technische Voraussetzungen für Anbringen und Erledigungen wie folgt festgelegt:
Anbringen können außer schriftlich auf dem Postweg rechtswirksam per Telefax 03124 51300-800 oder per E-Mail an: gde@gratwein-straßengel.gv.at
Schriftliche Anbringen an die Marktgemeinde Gratwein-Straßengel richten Sie bitte an folgende Adresse:
Marktgemeinde Gratwein-Straßengel, Hauptplatz 1, 8111 Gratwein-Straßengel.
Für die Übermittlung von Anträgen per E-Mail sowie für Beilagen (z. B. bei der Verwendung von Online-Formularen) wird die Verwendung folgender Formate bestimmt:
Eine E-Mail darf die Dateigröße von 10 MB nicht überschreiten.
- Text ASCII text/plain *.TXT
- Dokument PDF application/pdf *.PDF
- RTF application/rtf *.RTF
- MS Office Word application/msword *.DOC
- MS Office Excel application/msexcel *.XLS
- Grafik GIF image/gif *.GIF
- JPEG image/jpeg *.JPG *.JPEG
- BMP image/bmp *.BMP
Alle anderen Formate insbesondere ausführbare Dateien (*.exe etc.) sowie gepackte Dateien (zip, arj etc.) werden aus Sicherheitsgründen abgeblockt.
Die Marktgemeinde Gratwein-Straßengel behält sich vor gegen jede Nutzung, welche nicht dem Zweck der Webseite entspricht, strafrechtlich vorzugehen. Außerdem können Nutzerdaten gespeichert werden und bei missbräuchlicher Verwendung der Webseiten als Beweis herangezogen werden.
Für Schriftstücke, deren Einbringung an Fristen gebunden ist, gilt folgendes zu beachten:
Gemäß § 13 Abs. 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 ist die Behörde nur während der Amtsstunden verpflichtet, schriftliche Anbringen entgegenzunehmen oder Empfangsgeräte empfangsbereit zu halten. Falls Sie uns außerhalb der Amtsstunden ein elektronisches Anbringen übermitteln, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden entgegengenommen und bearbeitet. Es gilt daher auch erst zu diesem Zeitpunkt als eingebracht und eingelangt.
Amtsstunden:
Für den Parteienverkehr stehen wir Ihnen Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 08:00 – 12:00 Uhr, Dienstag 14:00 – 18:00 Uhr und Donnerstag 14:00 – 17:00 Uhr zur Verfügung.
Sollten Sie ein persönliches Gespräch wünschen, ersuchen wir um vorherige Terminvereinbarung.