Grazer Bergland
WIR SIND LEADER: Grazer Bergland
Was ist LEADER? Ein EU-Förderprogramm für innovative Projekte zur ländlichen Entwicklung.
Wer ist LEADER? Die Menschen der Region.
Was macht LEADER? LEADER fördert Projekte, die die Region stärken.
LEADER ist eine Initiative der Europäischen Union, um u.a. die Gemeinden am Land zu stärken. Dafür bringt das Förderprogramm LEADER Geld in die Region. Damit werden Projekte gefördert, die die Lebensqualität in den sechs Regionsgemeinden (Deutschfeistritz, Frohnleiten, Gratkorn, Gratwein-Straßengel, Übelbach und Peggau) verbessern. Das französische Kürzel LEADER bedeutet so viel wie "Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft". Ein sperriger Ausdruck für eine einfache Sache: Die Menschen vor Ort wissen am besten, was für ihre Region wichtig ist. Sie werden daher auch in die Planung und Ausführung regionaler Strategien einbezogen. Das Programm fördert kooperative und innovative Projekte in verschiedenen Lebensbereichen, von Kultur und Soziales über Landwirtschaft, Jugend, Bildung und Tourismus bis hin zu Energie, Klimaschutz, Naturschutz und Wirtschaft. LEADER Projekte leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum, stärken das Miteinander und unterstützen Regionen bei der Sicherung ihrer Zukunftsfähigkeit.
LEADER fördert wirkungsvolle Projekte in folgenden Bereichen:
- STEIGERUNG WERTSCHÖPFUNG:
Arbeiten & Wirtschaften in der Region, Frauen in der Wirtschaft stärken, Ortskerne stärken & Smart Village, Tourismus fördern & entwickeln, gemeinsame Identität & Image der Region entwickeln - NATÜRLICHE RESSOURCEN & KULTURELLES ERBE:
Kultur & Mur, Leben & Mur (Lebensqualität, Naturraum, Naherholung, etc.), regionale Lebensmittel & Direktvermarktung, Land-, Forstwirtschaft & Biodiversität stärken - STÄRKUNG FÜR DAS GEMEINWOHL WICHTIGE STRUKTUREN & FUNKTIONEN:
Junge Menschen, sozialer Zusammenhalt & Diversität, Teilhabe, Lebenslanges Lernen (LLL) & Bürger:innenbeteiligung - KLIMASCHUTZ & ANPASSUNG AN DEN KLIMAWANDEL:
Klimawandelanpassung & Sicherheit, Energie nachhaltig erzeugen & nutzen, nachhaltig Bauen, Baukultur & klimafitte Nutzung, regionale & nachhaltige Mobilität stärken
Die Förderhöhe richtet sich nach den jeweiligen Umsetzungsaktivitäten und Themen und liegt zwischen 30 und 80 Prozent. Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt € 150.000,-
Gemeinden, Vereine, Unternehmen, Privatpersonen, Genossenschaften etc. können LEADER-Projekte einreichen.
Weitere Informationen zu den Förderbereichen, Förderhöhen, Beratungsleistungen und Projekten finden Sie unter www.grazerbergland.at


Kreativwettbewerb Kunst & Kultur - Grazer Bergland Wanderweg
GSP 23-27, LEADER 77-55 | 12130
Im Rahmen des LEADER-Projekts GSP 23-27, LEADER 77-55 | 12130 – Grazer Bergland Wanderweg soll in den sechs Gemeinden Frohnleiten, Gratkorn, Gratwein-Straßengel, Peggau, Deutschfeistritz und Übelbach ein Kreativwettbewerb für regionale Künstler:innen ausgeschrieben werden. Diese werden eingeladen, die von Weges OG vorgeschlagenen und von den genannten Gemeinden festgelegten Rastplätze entlang des Grazer Bergland Wanderwegs als Kultur-Rastplätze zu gestalten.
Die tatsächliche Umsetzung der Siegerprojekte ist nicht Teil des LEADER-Projekts und erfolgt – nach Möglichkeit – im Anschluss durch die jeweilige Gemeinde aus eigenen Mitteln.
Grundlage des Ideenwettbewerbes
Der Grazer Bergland Wanderweg besteht aus sechs Etappen, die durch sechs Gemeinden führen. Entlang dieser Etappen soll in jeder Gemeinde ein Platz bzw. Bereich als Kultur-Rastplatz gestaltet werden. Der Ideenwettbewerb wird von jeder der sechs Gemeinden eigenständig in ihrer Gemeinde ausgeschrieben, bewertet und umgesetzt.
Ziele und Erwartungen des Kultur-Rastplatzes
Der im Rahmen des Kreativwettbewerbs gestaltete Kultur-Rastplatz soll folgenden Kriterien entsprechen:
- Einladender Charakter:
Schaffung eines Rastplatzes, der zum Verweilen und Staunen einlädt - Ortsbezug:
Einbindung der unmittelbaren Umgebung in das Projekt - Geschichtlicher und kultureller Kontext:
Berücksichtigung der Geschichte und Besonderheit des jeweiligen Ortes - Bauliche Umsetzbarkeit:
Realisierbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen - Finanzielle Machbarkeit:
Umsetzung mit einem maximalen Kostenaufwand von 10.000 Euro pro Standort
(inkl. Konzept- und Umsetzungskosten) - Zeitlicher Rahmen:
Umsetzung innerhalb von zehn Monaten
Die Einreichfrist: Die Ausschreibung des Kreativwettbewerbes erfolgt zu Beginn des 2. Quartals 2025, je nach Erscheinungstermin der Gemeindezeitungen | Publikationen.
Die Umsetzungsideen können bis 15. September 2025 eingereicht werden.
Weitere Informationen zu den Förderbereichen, Förderhöhen, Beratungsleistungen und Projekten finden Sie unter www.grazerbergland.at

