Abfallwirtschaft

Aufgrund der Größe der Gemeinde gibt es für einzelne Gebiete eigene Mülltermine. Die Behälter und Sammelsäcke (Restmüll, Biomüll, Altpapier) sind am Abfuhrtag bis spätestens 06:00 Uhr zur Entleerung bereitzustellen.


Müllabfuhrkalender

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Informationen zum Müllkalender

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Müllgebühren

Teil 1 – Grundgebühr

Gebühr inkl. Steuern pro Jahr: 69,07 € je Nutzungseinheit
Die Vorschreibung erfolgt quartalsweise (4-mal pro Jahr).

Teil 2 – variable Gebühren

Restmüll
Gebühr inkl. Steuern pro Entleerung

Die Vorschreibung der Restmüllentleerungen erfolgt mittels Endabrechnung im ersten Quartal jeden Jahres. Quartalsweise wird ein Akonto-Betrag vorgeschrieben, welche sich aus der Endabrechnung ergibt. (lt. GR-Beschluss v. 27.06.2019)

Sack (60 Liter)

4,03 €

120 Liter Behälter

8,64 €

240 Liter Behälter

17,27 €

1.100 Liter Behälter

92,61 €

Biomüll
Gebühr inkl. Steuern (39,5 Entleerungen) pro Jahr
Die Vorschreibung erfolgt quartalsweise (4-mal pro Jahr).

120 Liter Behälter

172,67 €

240 Liter Behälter

253,24 €

Grünschnitt

Kostenpflichtige Entsorgungsmöglichkeiten, jedoch NUR für Baum- und Strauchschnitt: 

• Hänger mit 3m³: € 20,00 inkl. USt.

• Hänger mit 12m³: € 50,00 inkl. USt.

Der Kostenbeitrag wird Ihnen bzw. dem in Ihrem Haushalt lebenden Abgabepflichtigen im Rahmen der darauffolgenden Quartalsvorschreibung vorgeschrieben.

Hausabholung mittels Kranwagen:

Kostenbeitrag von € 10,00 inkl. MWSt. wird Ihnen bzw. dem in Ihrem Haushalt lebenden Abgabepflichtigen im Rahmen der darauffolgenden Quartalsvorschreibung vorgeschrieben. 

Die Gemeinde darf die Kosten nicht aufteilen – eine eventuelle nachbarschaftliche Kostenaufteilung muss privat erfolgen.



Altstoffsammelzentren (ASZ)

Alle Bürger*innen können Abfälle bei den Altstoffsammelzentren in Gratwein-Straßengel und Peggau abgeben.

Gratwein-Straßengel beteiligt sich am ASZ-Verbund, gemeinsam mit den Marktgemeinden Deutschfeistritz, Gratkorn, Peggau, Semriach und Übelbach. Alle Bürger*innen von Gratwein-Straßengel können zu den jeweiligen Öffnungszeiten zu beiden Altstoffsammelzentren fahren.

Jeder Haushalt erhält eine Bürgerservicekarte mit einem dem Haushalt zugeordneten Barcode. Sollten Sie eine neue Bürgerservicekarte brauchen, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde (Amina Garibovic, BSc).

Nach Einscannen des Barcodes am Zufahrtsschranken ist die Einfahrt zu den Altstoffsammelzentren gestattet.

ASZ Gratwein-Straßengel

Gewerbepark 10
8111 Gratwein-Straßengel
Montag: 08:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 18:00 Uhr

Für beide ASZ gilt: Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage, Karfreitag sowie 24. und 31. Dezember.



ASZ Peggau
(Firma Zuser Ressourcenmanagement GmbH)

Wilhelm-Jentsch-Straße 1
8120 Peggau
Dienstag bis Freitag: 13:00 – 18:00 Uhr
Samstag: 09:00 – 13:00 Uhr

Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage, Karfreitag sowie 24. und 31. Dezember.

Gratwein-Straßengel beteiligt sich am ASZ-Verbund, gemeinsam mit den Marktgemeinden Deutschfeistritz, Gratkorn, Peggau, Semriach und Übelbach. Alle Bürger*innen von Gratwein-Straßengel können zu den jeweiligen Öffnungszeiten zu beiden Altstoffsammelzentren fahren.



Sammelstelle WIHO Eisbach

Rein 5
8103 Gratwein-Straßengel
Montag  bis Freitag: 07:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr
Samstag: 08:00 – 12:00 Uhr

Jeden letzten Freitag im Monat von 14:00 – 18:00 Uhr gibt es die Möglichkeit der Anlieferung von Sperrmüll, Altholz, Altmetall,Kartonagen sowie Baum-, Strauch- und Grünschnitt.
Achtung! Fällt dieser Tag auf einen Feiertag, so ist die Anlieferung am darauffolgenden Freitag möglich.
Bei Schneefall/Winterdienst ist keine Anlieferung möglich!



Abfallwirtschaftsverband Graz-Umgebung

Telefon: 0316 680040 
E-Mail: awv.graz-umgebung@abfallwirtschaft.steiermark.at


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Hausabholung:

Für jene Bürger*innen, die die Abfälle nicht selbst zu den genannten ASZ bringen können, wird von der Firma Zuser Ressourcenmanagement GmbH eine Hausabholung angeboten. Nach telefonischer Vereinbarung, werden die Abfälle mittels eines Ladebord-LKW abgeholt. Kosten dafür: 60,00 € pro Stunde; zusätzlich 35,00 € pro Stunde, wenn Hilfspersonal benötigt wird (Preise exklusive MwSt). Kontaktaufnahme unter: 03127 2191.

 

Restmüll oder Sperrmüll: Das ist hier die Frage!

Restmüll wird in den Altstoffsammelzentren NICHT MEHR angenommen.

Restmüll ist eine Mischung von ungefährlichen Abfällen, die in der Restmülltonne oder im Restmüllsack Platz haben. Restmüll wird in den Altstoffsammelzentren (ASZ) NICHT MEHR übernommen! Dafür stehen den Bürger*innen die Behälter oder Säcke beim Haushalt zur Verfügung. Sollte einmal eine größere Menge an Restmüll anfallen, können am Gemeindeamt zusätzliche Restmüllsäcke gekauft werden, die beim nächsten Abfuhrtermin zur Abholung bereitgestellt werden können.

Nicht zum Restmüll gehören Altpapier, Verpackungen (aus Glas, Metall, Karton, Kunst- und Verbundstoffen) Bioabfall und alle Abfallarten, die im Ressourcenpark getrennt gesammelt werden wie Altholz, Alteisen, Elektroaltgeräte, Batterien, Silofolien, Problemstoffe und Sperrmüll.

Restmüllbeispiele: nicht mehr tragbare Kleidung, Schuhe und Stiefel, kaputte Taschen, Pölster, Blumenkisterl, Kinderspielzeug (ohne Batterien!), Gartenzwerge, Fahrradschläuche, Videokassetten, zerbrochenes Geschirr, kaputte Trinkgläser, Netze von Silofolien, Glühbirnen, Katzenstreu, Staubsaugerbeutel, Hygieneartikel, Taschentücher, usw.

Sperrmüll ist in seiner Zusammensetzung gleich wie Restmüll - hat aber in der Restmülltonne oder dem Restmüllsack keinen Platz. Der Unterschied liegt also, wie der Name schon sagt, in der „Sperrigkeit“. Ausschließlich die Größe, nicht die Menge des Abfalls macht hier den Unterschied! Auch 5 Säcke voller Restmüll bleiben Restmüll und sind als solcher zu entsorgen. Die Säcke dürfen nicht in die Altstoffsammelzentren gebracht werden.

Grundregel: Jeder Abfall der in Ihren Restmüllsack oder Ihre Restmülltonne passt und nicht oben genannten anderen Abfallarten zuzurechnen ist, ist als Restmüll zu entsorgen.

Sperrmüllbeispiele: Bodenbeläge, große Teppiche, Jalousien, Gartenmöbel, Sonnenschirme, Autositze, Matratzen, Schi, Vorhangstangen, Polstermöbel, usw.


Alle Bürger*innen können Abfälle bei den Altstoffsammelzentren in Gratwein-Straßengel und Peggau abgeben.

Gratwein-Straßengel beteiligt sich am ASZ-Verbund, gemeinsam mit den Marktgemeinden Deutschfeistritz, Gratkorn, Peggau, Semriach und Übelbach. Alle Bürger*innen von Gratwein-Straßengel können zu den jeweiligen Öffnungszeiten zu beiden Altstoffsammelzentren fahren.

Jeder Haushalt erhält eine Bürgerservicekarte mit einem dem Haushalt zugeordneten Barcode. Sollten Sie eine neue Bürgerservicekarte brauchen, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde (Amina Garibovic, BSc).

Nach Einscannen des Barcodes am Zufahrtsschranken ist die Einfahrt zu den Altstoffsammelzentren gestattet.


Baum-, Strauch- und Grünschnitt

Wie und wo kann ich meinen Baum-, Strauch- und Grünschnitt entsorgen?

Kostenlose Entsorgungsmöglichkeiten:

- Sammelstelle Gratwein (Gratwein-Au)
Öffnungszeiten: März bis September: Montag und Freitag, 15:00 – 19:00 Uhr
Oktober bis November: Montag und Freitag, 15:00 – 17:00 Uhr

- ASZ Gratwein-Straßengel:

Öffnungszeiten: Montag 08:00 – 18:00 Uhr, Freitag 08:00 – 18:00 Uhr (ausgenommen gesetzliche Feiertage, 24.12. und 31.12.)

- Sammelstelle WIHO Eisbach

Jeden letzten Freitag im Monat von 14:00 – 18.00 Uhr. Fällt dieser Tag auf einen Feiertag so ist die Anlieferung am darauffolgenden Freitag möglich. Bei Schneefall bzw. Winterdienst entfällt diese Möglichkeit.

Kostenpflichtige Entsorgungsmöglichkeiten (Der Hänger kann jedoch NUR für Baum- und Strauchschnitt angefordert werden.)
Fordern Sie unter der Telefonnummer 03124 51300-306 oder -307 einen Hänger an. Halten Sie zur Anmeldung bitte Ihre Bürgerservicekarte bereit, da die Angabe der Bürgerservicekartennummer unbedingt notwendig ist.
• Hänger mit 3 m³: 20,00 € inkl. USt.
• Hänger mit 12 m³: 50,00 € inkl. USt.
Der Kostenbeitrag wird Ihnen bzw. dem in Ihrem Haushalt lebenden Abgabepflichtigen im Rahmen der darauffolgenden Quartalsvorschreibung vorgeschrieben.

Hausabholung mittels Kranwagen: nächster Termin im Herbst

- Wir bitten Sie das Schnittgut so bereit zu legen, dass dieses ohne Hindernisse für den Greifarm des LKW erreichbar ist. Achten Sie bitte auch auf Oberleitungen!
Der Kostenbeitrag von 10,00 € inkl. MWSt. wird Ihnen bzw. dem in Ihrem Haushalt lebenden Abgabepflichtigen im Rahmen der darauffolgenden Quartalsvorschreibung vorgeschrieben.
- Die Gemeinde darf die Kosten nicht aufteilen – eine eventuelle nachbarschaftliche Kostenaufteilung muss privat erfolgen.


Mülltrenntipps

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