Sehr geehrte Bürger:innen,
liebe Landwirte,
das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 8 Gesundheit und Pflege, Referat
Veterinärdirektion, hat unter Bezugnahme auf die Bestimmungen der §§ 12, 16, 33, 51 und 60 des
Tierseuchengesetzes die angeschlossenen Richtlinien zur diesjährigen Impfung gegen Rauschbrand
bekanntgegeben.
Anbei: Rauschbranderlass 2024, Weideverzeichnis Pararauschbrand, Impfbescheinigung Rauschbrand-Pararauschbrand